Top-Thema: Klassenfahrten-Unterstützung
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurden die Budgets der Schulen für Ausflüge und Klassenfahrten durch den Senat und die Schulbehörden finanziell gedeckelt. Da die Reise- und Unterbringungskosten für die betreuenden Lehrkräfte durch das Schulbudget nicht gedeckt werden konnten, fanden einige Klassenfahrten und Ausflüge nicht statt.
Nach Rücksprache mit dem Schulamt sowie dem Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) hat unser Förderverein eine rechtssichere Möglichkeit, die Durchführung von Klassenfahrten bzgl. des fehlenden Budgets zu unterstützen, unter folgenden Prämissen:
- Die betreffende Lehrkraft ist willens, eine Klassenfahrt zu begleiten und beantragt diese bei der Schulleitung.
- Die Elternschaft der Klasse beschließt, die anfallenden Kosten gemeinschaftlich zu tragen. Der Förderverein selbst ist nicht an der Finanzierung beteiligt.
- Spätestens zwei Wochen vor der Klassenfahrt oder Fälligkeit teilt eine Person an info@fdrsg-frohnau.de schriftlich folgende Details mit:
- Klasse (z.B. 6a)
- Name der Fahrt (z.B. Klassenfahrt nach .... oder Skifahrt)
- Gesamtbetrag, der überwiesen wird
- Kontodaten (Name des Kontoinhabers, IBAN, BIC) des Kontos, an das der Betrag weitergeleitet werden soll - Die in der Email angegebene Summe wird spätestens 2 Wochen vor der Fahrt in einem Betrag an den Förderverein überwiesen mit folgender Angabe: "Zweckgebundene Spende für Klassenname + Name der Fahrt".
- Dieser Betrag wird dann zeitnah an das in der Email angegebene Zielkonto weitergeleitet.
Eine grafische Darstellung der Abläufe und zusätzlich einige relevante Links zum Thema finden Sie hier (PDF-Download).